Qualitätsbeiträge für Biodiversitätsförderflächen
Unter bestimmten Voraussetzungen berechtigen ökologische Ausgleichsflächen zu Biodiversitätsförderbeiträgen. Diese werden für die Qualitätsstufen I und II sowie als Vernetzungsbeitrag ausgerichtet.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über das Bundesamt für Landwirtschaft BLW: www.blw.admin.ch.